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Rücknahme von Batterien

Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weisen wir darauf hin, dass Kunden als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet sind. Batterien können nach Gebrauch bei dem Verkäufer unentgeltlich zurückgegeben werden. Der Verkäufer weist darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer sind wir gemäß § 10 BattG zusätzlich verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

Senden Sie Ihre gebrauchten Batterien frei Haus, ggf. als Gefahrgut an

Bert von Zitzewitz Motorradhandel e.K.
Karlshof 5
23758 Wangels OT Karlshof